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Stufenweise Wiedereingliederung nach § 28 SGB IX, § 74 SGB V
Die stufenweise Wiedereingliederung hat sich als ein unverzichtbares Instrument der beruflichen Reha etabliert. Sie stellt sich als eine verbreitete Maßnahme im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements dar. Mit § 28 SGB IX und § 74 SGB V ist das Rechtsinstitut in einem klassisch sozialrechtlichen Umfeld normiert, wirkt sich aber gleichwohl auf ein etwaig zugrundeliegendes Arbeitsverhältnis aus. Das Werk geht den Verknüpfungen ...

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